Einkommensgrenze für Alimente-Vorschuss lockern
Im Kanton Luzern sollen Eltern, die Unterhaltszahlungen für ihre Kinder beziehen, Anreize erhalten, um mehr zu arbeiten. Der Regierungsrat will dazu die Praxis der Alimentenbevorschussung anpassen. Diese kommt Kindern zugute, wenn Elternteile ihrer Unterhaltspflicht nicht nachkommen.
Bislang erhalten erwerbstätige Elternteile eine Alimentenbevorschussung für ihre Kinder, wenn ihr Einkommen eine gewisse Grenze nicht überschreitet. Für Alleinerziehende mit einem Kind liegt diese Grenze bei 43'000 Franken. Verdienen sie mehr, entfällt der Anspruch. Neu soll nun eine Teilbevorschussung möglich werden, wie der Regierungsrat mitteilte. (sda)
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