Ein weiser Kompromiss

Wer heute einen Hofladen betreibt, der unter der Woche länger als 19 Uhr und samstags länger als 17 Uhr offen hat, macht sich strafbar. Dies, obwohl das Einkaufen auf Landwirtschaftsbetrieben einem wachsenden Bedürfnis entspricht, ressourcenschonend ist und die Direktvermarktung den Bäuerinnen und Bauern einen Nebenerwerb ermöglicht. Am Montag lagen im Kantonsrat zwei Lösungsvorschläge vor. Der eine wollte Hofläden und Verkaufscontainern ohne Verkaufspersonal – selbst in Gewerbezonen – generell einen Freipass für einen 24-Stunden-Betrieb geben; der andere den Hofläden mit einem moderaten Entgegenkommen das legale Geschäften ermöglichen.
Gut, dass die Ratsmehrheit den Liberalisierungsturbos eine Absage erteilt hat. Eine Sonderregelung auch für die unbedienten…
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