Das Rückkaufsrecht und die Reaktion
Der Grosswanger Gemeinderat beantragt der Bürgerschaft den Rückkauf eines Grundstücks im Mooshof. Grund: Die Besitzerin, diie Party-Bus Immobilien GmbH, hat die Parzelle bis am 30. September nicht bebaut – wie vertraglich abgemacht. Eine Baubewilligung liegt allerdings vor.
Der WB bat die Party-Bus Immobilien GmbH um eine Stellungnahme. Diese reagierte schriftlich. Mit einer zwei Seiten langen Mitteilung. Darin ersucht die Unternehmung die Stimmbürgerschaft von Grosswangen, den Antrag des Gemeinderats für den Rückkauf abzuweisen. Warum? Ein Beitrag im WB vom Freitag gibt Auskunft!
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