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Kanton

CKW kann Rückstellungen von 40 Millionen Franken auflösen

Die Centralschweizerische Kraftwerke AG (CKW) kann Rückstellungen auflösen. Die Regulierungsbehörde hat für drei Jahre aus der Vergangenheit festgelegt, welche Kosten angerechnet werden dürfen.  

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