Bundesgericht korrigiert Luzerner Polizeigesetz
Die Kosten eines Polizeieinsatzes dürfen nicht gleichmässig auf die Teilnehmer einer "unfriedlicher" Demos überwälzt werden. Das hat das Bundesgericht am Mittwoch entschieden. Es hob den entsprechenden Absatz im Luzerner Polizeigesetz auf.
Die Richter haben festgehalten, dass die Überwälzung der Kosten eines Polizeieinsatzes zu gleichen Teilen auf Teilnehmer nicht verfassungskonform ist. Dieser Absatz des Polizeigesetzes lasse nicht zu, dass je nach Intensität der Beteiligung abgestuft werde.
Anders sehen die Lausanner Richter die Situation hinsichtlich der Kostenüberwälzung auf Veranstalter. Die entsprechende Bestimmung sei ausreichend klar, befanden die Richter im Rahmen der öffentlichen Beratung.
Mehr im WB vom Freitag.
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