Skip to main content Skip to page footer
Kanton

Bundesgericht heisst Beschwerde teilweise gut

91735_91737.jpeg
Das Bundesgericht hat mehrere Bestimmungen des neuen Luzerner Polizeigesetzes für nichtig erklärt. In der Folge hebt es unter anderem die Regelung zur automatisierten Fahrzeugfahndung und Verkehrsüberwachung auf.

Kommentieren & mitreden

Sie wollen diesen Artikel kommentieren? Kommentieren Sie sachlich, respektvoll. Wir freuen uns.

Hier registrieren und vollen Zugang erhalten

Sie haben bereits ein Konto ?

Zur Anmeldung

Das könnte Sie auch interessieren