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Kanton

Kanton Luzern muss Abstimmung zur Steuergesetzrevision nicht wiederholen

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Luzern muss die Abstimmung vom September 2024 nicht wiederholen. Das Bundesgericht hat eine Stimmrechtsbeschwerde der SP Kantonalpartei abgewiesen. Dennoch hält es fest, die Regierung habe die Abstimmungsfreiheit verletzt.

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