Kanton Luzern muss Abstimmung zur Steuergesetzrevision nicht wiederholen
Luzern muss die Abstimmung vom September 2024 nicht wiederholen. Das Bundesgericht hat eine Stimmrechtsbeschwerde der SP Kantonalpartei abgewiesen. Dennoch hält es fest, die Regierung habe die Abstimmungsfreiheit verletzt.
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