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Bis vors Kantonsgericht – nun darf die Antenne kommen

Seit 2020 sorgt eine geplante Mobilfunkanlage auf Oberlehn für Widerstand. Nach mehreren Einsprachen und einer Beschwerde beim Kantonsgericht ist die Baubewilligung nun rechtskräftig. Die Swisscom will die Antenne ab Mitte 2027 bauen.

Chantal Bossard

Der Streit um die geplante Mobilfunkantenne auf Oberlehn zieht sich seit mehr als sechs Jahren hin. Nun ist eine entscheidende Hürde genommen: Die Beschwerde gegen die Baubewilligung wurde vollständig abgewiesen. Das Beschwerdeverfahren ist abgeschlossen, die Bewilligung rechtskräftig.

Der Gemeinderat begrüsst den Abschluss des Verfahrens. «Nach der Einreichung des ersten Baugesuchs im Jahr 2020 besteht nun endlich Klarheit und Rechtssicherheit», sagt Gemeindepräsident Flurin Burkhalter auf WB-Nachfrage. Wenn ein Baugesuch alle gesetzlichen Auflagen erfülle, sei die Baubewilligung zu erteilen, hält er fest. Die Swisscom (Schweiz) AG werde die Antenne gemäss eigenen Angaben ab Mitte 2027 erstellen.

Auch zum wiederholt geäusserten Widerstand gegen die Anlage nimmt die Gemeinde Stellung. «Der Schutz der Bevölkerung vor Strahlung ist durch die strengen Grenzwerte des Bundes geregelt, deren Einhaltung im Verfahren durch die zuständigen Stellen geprüft wurden», sagt Burkhalter. Eine verlässliche Mobilfunkversorgung sei für die Napfregion zudem aus mehreren Gründen wichtig: für die Bevölkerung, das Gewerbe und die Landwirtschaft, aber auch für die Sicherheit. In der hügeligen, weitläufigen Landschaft spiele die Netzabdeckung etwa bei Notrufen und Rettungseinsätzen eine wichtige Rolle. Damit geht ein langes Bewilligungsverfahren zu Ende.

Mehrere Unterschriftensammlungen

Ausgangspunkt des Konflikts war ein Baugesuch der Swisscom vom August 2020 für eine 5G-Mobilfunkanlage im Oberlehnwald. Das Grundstück Nr. 793 liegt auf Hergiswiler Boden, befindet sich geografisch aber unmittelbar beim Menzberg. Die Swisscom begründete das Bauvorhaben mit der Mobilfunkversorgung im Napfgebiet, wo der Empfang teilweise schwach ist. Gegen das Vorhaben ging eine Sammeleinsprache mit 133 Unterschriften ein. Die Einsprechenden befürchteten gesundheitliche Folgen der Mobilfunkstrahlung und kritisierten, dass aus ihrer Sicht wichtige wissenschaftliche Grundlagen zur Beurteilung adaptiver Antennen fehlten. Zudem bemängelten sie, nicht rechtzeitig über das Vorhaben informiert worden zu sein. Eine Petition mit 146 Unterschriften forderte den Menznauer und Hergiswiler Gemeinderat unter anderem auf, sich für den Ausbau des Glasfasernetzes und den Schutz der Gesundheit einzusetzen. Die Swisscom zog das erste Baugesuch im Dezember 2020 zurück und reichte ein neues ein. Der Standort wurde um rund 50 Meter nach Nordwesten verschoben, nachdem die kantonale Dienststelle Raum und Wirtschaft (rawi) auf baurechtliche Probleme hingewiesen hatte: Der ursprüngliche Standort lag im Bereich des Bundesinventars der Landschaften und Naturdenkmäler.

Die Baubewilligung ist rechtskräftig

Auch gegen das neue Baugesuch gingen eine Sammel- und eine Privateinsprache ein. Die Sammeleinsprache wurde erneut von 133 Personen aus Hergiswil, Menznau und Willisau unterzeichnet. Im Juni 2022 erteilte der Gemeinderat Hergiswil die Baubewilligung und wies beide Einsprachen ab. Zuvor hatte der Kanton den erforderlichen Entscheid für das Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone gefällt.

Die Einsprechenden zogen den Entscheid weiter: Ende Juni 2022 gelangte die Beschwerdeführerin zusammen mit 44 Personen, die ihr eine Vollmacht erteilt hatten, ans Kantonsgericht. Eine Aussprache zwischen der Bauherrschaft, dem Gemeinderat und den Einsprechenden hatte zuvor keine Einigung gebracht. Im Zusammenhang mit dem Konflikt wurde zudem der Verein «Guets tue» gegründet, der unter anderem Unterstützung bei Anwalts- und Gerichtskosten vermitteln wollte. Nun hat das Kantonsgericht die Beschwerde vollständig abgewiesen. Das Beschwerdeverfahren ist abgeschlossen, die Baubewilligung rechtskräftig. Damit ist der rechtliche Weg für die Mobilfunkantenne frei.


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