Besuchsverbot in Luzerner Spitälern – Ausnahmen festgelegt
Kinder, die im Kinderspital behandelt werden, dürften von der Mutter oder dem Vater begleitet werden, hiess es in der Mitteilung. Auch Partner von gebärenden Frauen hätten ebenfalls weiterhin Zutritt.
Eine Ausnahme vom Besuchsverbot wird auch bei sterbenden Patientinnen und Patienten gemacht. Sie dürfen von nahen Angehörigen besucht werden. Gleiches gilt bei unterstützungsbedürftigen Patientinnen und Patienten.
Diese Ausnahmen gelten für die Standorte Luzern, Wolhusen und Sursee des Luzerner Kantonsspitals.
Luzern verschärfte zudem auf heute Samstag die Maskentragpflicht. Wer im Privatauto mit einer Person zusammen unterwegs ist, mit der er nicht zusammen wohnt, muss ein Maske tragen. Eine Maskenpflicht gilt für Arbeitsplätze in Innenräumen, sofern dort der Abstand nicht dauerhaft eingehalten werden kann oder keine Trennwände vorhanden sind.
Zudem schränkte der Regierungsrat das Nachtleben ein. Restaurants, Bars und Clubs müssen um 23 Uhr schliessen und dürfen nicht vor 6 Uhr wieder öffnen. Erotik- und Sexbetriebe müssen ganz geschlossen bleiben. sda
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