Beschwerde gegen AFR beim Bundesgericht
Die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR) des Kantons Luzern, die das Parlament im Februar beschlossen hat, hat ein juristisches Nachspiel. Beim Bundesgericht ist eine Beschwerde gegen das Reformwerk eingegangen, wie die Präsidentin des Kantonsrats am Dienstag bekannt gab.
Der Inhalt der Beschwerdeschrift sei noch nicht bekannt, es liege erst die Eingangsanzeige vor, teilte die Luzerner Staatskanzlei auf Anfrage mit. Es sei korrekt, dass es sich bei den Beschwerdeführern um zwei Privatpersonen handle.
Der Kanton Luzern hatte entschieden, die AFR am 19. Mai den Stimmberechtigten vorzulegen. Ob dieser Termin eingehalten werden kann, ist offen. (sda)
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