Bedingte Freiheitsstrafe für Räuber und Möchtegern-Erpresser
Die beiden Taten beging der junge Schweizer im März 2017. Er deponierte bei einer Firma im Kanton Zug einen Brief in gebrochenem Deutsch, und forderte diese auf, ihm mindestens 15'000 Franken auf einem Parkplatz zu hinterlegen. "Wenn nicht wir massnahmen machen!!!", hiess es wörtlich im Schreiben, wie aus dem Urteil hervorgeht, das am Mittwoch veröffentlicht wurde. Die Firma verständigte umgehend die Polizei.
Mit einem Küchenmesser bewaffnet
Fünf Tage nach dem Vorfall überfiel der Verurteilte einen Verkaufsladen in Werthenstein. Maskiert und mit einem Küchenmesser bewaffnet, forderte er von einer Angestellten Geld und ergatterte so über 1400 Franken. Er flüchtete, wurde aber wenig später in seinem Auto festgenommen.
Der Raub sei das schwerwiegendste der begangenen Delikte, argumentierte die Anklage. Daneben machte sich der Verurteilte auch des Hausfriedensbruchs schuldig. Zusammen mit der versuchten Erpressung liege ein mittelschweres Verschulden vor.
Geld beim Spielen verloren
Auf die Idee für die Taten kam der Beschuldigte, weil er an Geld gelangen wollte. Er hatte zuvor bei Wettspielen einen höheren Betrag verloren.
Das Urteil wurde nach abgekürztem Verfahren verhängt. Die Probezeit für die bedingte Freiheitsstrafe beträgt vier Jahre. Der Verurteilte muss seine bereits begonnene Beratung und Betreuung wegen Spielproblematik fortsetzen und rund 7000 Franken Verfahrenskosten zahlen. (sda)
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