Ausserordentlicher Staatsanwalt zieht Urteil nicht weiter
Der ausserordentliche Staatsanwalt Christoph Rüedi, der den Polizeieinsatz von Malters untersucht und Anklage erhoben hatte, zieht den Fall nicht weiter. Zu diesem Schluss kam er nach eingehender Analyse des begründeten Urteils. Dieses ist noch nicht rechtskräftig.
Die Erwägungen des Gerichts erscheinen Rüedi plausibel. Die über 60-seitige Urteilsbegründung bestätige aber, dass es richtig gewesen sei, die Sache dem Gericht zur Beurteilung vorzulegen, heisst es in einer Mitteilung der Luzerner Staatskanzlei vom Freitag.
Das Bezirksgericht Kriens hatte die beiden Beschuldigten, den Kommandanten der Luzerner Polizei sowie den Chef der Kriminalpolizei, im Juni freigesprochen. Sie waren angeklagt wegen fahrlässiger Tötung im Zusammenhang mit einem Polizeieinsatz in Malters 2016, bei dem sich eine 65-Jährige das Leben nahm.
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