Ans Bundesgericht weitergezogen
Der Gemeinderat bedauerte in einer Mitteilung vom Mittwoch, dass sich durch das Rechtsmittelverfahren die Projektrealisierung verzögere. Somit bleibe das Dorf nach wie vor teilweise ungeschützt.
Der Luzerner Regierungsrat hatte das Projekt im Oktober 2015 bewilligt. Es ist ein Teilstück mehrere Hochwasserschutzverbauungen. Der Regierungsrat wie auch das Kantonsgericht wiesen die Beschwerden ab. Sie halten eine gänzliche Öffnung des Bachlaufs in diesem Bereich für zumutbar.
Für das Projekt des Kantons sowie ein weiteres Los im Gebiet Stockbach sieht die Gemeinde im Budget Ausgaben von 1,1 Millionen Franken vor. Die Versicherung Mobiliar beteiligt sich zudem mit maximal 665'000 Franken.
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