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Kanton

Ab sofort: Generelles Feuerverbot

Aufgrund der neuen Hitzewelle und von ausbleibendem Regen hat der Kanton ein generelles Feuerverbot erlassen. Es ist ab sofort untersagt, in Wäldern, Waldesnähe und in der offenen Landschaft Feuer zu entfachen, Raucherwaren wegzuwerfen, Feuerwerke zu zünden oder Heissluftballone steigen zu lassen.

Stefan Calivers, Redaktor

Die Verbote gelten wegen möglichen fortfliegenden Funken auch für offizielle Feuerstellen. Erlaubt hingegen bleibt das Grillieren in Gärten oder auf Balkonen mit Gas- oder Holzkohlegrills sowie in festen Cheminées.

 

Grund für die Feuerverbote ist die trockene Vegetation. Herumliegendes Ast- und Laubmaterial sei trocken und leicht entflammbar, heisst es in einer Mitteilung des Kantons Zug. Es bestehe akute Gefahr, dass brennende Streichhölzer, Raucherwaren oder der Funkenflug eines Grillfeuers einen Brand auslösen. Dieser könne sich über die Humusschicht oder die Bodenvegetation ausbreiten und auf Baumkronen übergreifen.

 

Die Feuerverbote wollen die Behörden erst aufheben, nachdem beträchtliche Niederschläge gefallen und sowohl die Vegetation als auch die Böden wieder gut mit Wasser versorgt sind. Beim Kanton Luzern rechnet man mit einem Verbot von mindestens einer Woche.

 

Hier finden Sie eine Übersicht der Waldbrandgefahrenlagen und Massnahmen in den Kantonen.

 


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