Ab sofort absolutes Feuerverbot im Freien
Dies bedeutet bis auf Widerruf folgende Regelungen:
- Im ganzen Kanton Luzern ist es verboten, im Freien Feuer zu entfachen.
- Dies gilt für sämtliche offiziellen und inoffiziellen Feuerstellen, Feuerschalen, Holzkohle- und Einweggrills sowie Cheminées.
- Es ist verboten, brennende Zigaretten, andere Raucherwaren oder Streichhölzer wegzuwerfen.
- Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern aller Art ist verboten. Davon ausgenommen sind polizeilich bewilligte Feuerwerke auf dem See mit einem Abstand zum Ufer von mindestens 200 m.
- Das Steigenlassen von «Heissluftballonen / Himmelslaternen» (gekaufte oder selbstgebastelte), welche durch offenes Feuer angetriebenen werden, ist generell verboten.
- Ausgenommen vom Verbot ist das Grillieren mit Gasgrill. Bei starkem Wind ist ganz darauf zu verzichten. Es wird empfohlen, entsprechendes Löschmaterial bereit zu halten.
- Zuwiderhandlungen gegen dieses Verbot werden polizeilich geahndet. Wer einen Wald- oder Flurbrand verursacht, wird zudem für die daraus entstehenden Kosten für die Bekämpfung und Wiederherstellung belangt.
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