4 Millionen Franken für Kulturinstitutionen
Die Konferenz der Vereinbarungskantone des interkantonalen Kulturlastenausgleichs (ILV) habe die Berechnung für die Beitragszahlungen kürzlich verabschiedet, teilte diese am Freitag mit. Der Vereinbarung gehören die Kantone Uri, Schwyz, Zug und Aargau sowie die beiden Standortkantone Zürich und Luzern an. Ob- und Nidwalden beteiligen sich ebenfalls mit Beiträgen, sind der Anfang 2010 in Kraft getretenen Vereinbarung aber nicht beigetreten.
Somit steht fest, dass der Kanton Zürich bis 2018 jährlich 7,8 Millionen Franken für seine Aufwendungen für das Opernhaus, die Tonhalle und das Schauspielhaus erhält. Der Kanton Luzern bekommt pro Jahr rund 4 Millionen Franken an das Luzerner Theater, das Luzerner Sinfonieorchester sowie das KKL.
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