Kanton will Pflege in Heimen und durch Angehörige verbessern
Die immer mehr pflegebedürftigen Menschen sollen im Kanton Luzern gut aufgehoben sein. Mit einer Teilrevision des Betreuungs- und Pflegegesetzes soll der Kanton die spezialisierte Langzeitpflege fördern und die Betreuung durch Angehörige regulieren.
×
6 Wochen für nur CHF 15.–
Jetzt bestellen und testen- E-Paper «Willisauer Bote»
- Unlimitierter Zugang
- Zugang zum digitalen Archiv
- Freie Nutzung der WB-App
Sie haben bereits ein Abo ?
Zur Anmeldung
Newsletter
Melden Sie sich hier kostenlos für unseren Newsletter an und erhalten Sie die neusten Nachrichten aus der Region Willisau, dem Wiggertal, dem Kanton Luzern und Sport regelmässig am Morgen in Ihr E-Mail-Postfach.
Anmelden
Kommentieren & mitreden
Sie wollen diesen Artikel kommentieren? Kommentieren Sie sachlich, respektvoll. Wir freuen uns.
Hier registrieren und vollen Zugang erhaltenSie haben bereits ein Konto ?
Zur Anmeldung