Zur Diskussion um das Ständemehr (WB vom 22.01.2021)
Ich meine, wenn man schon über das Ständemehr diskutiert (diese Diskussion pflegt übrigens immer dann wieder aufzubrechen, wenn vorzugsweise die Linke aufgrund des Ständemehrs eine Abstimmung verloren hat) so müsste man m.E. auch ein anderes Phänomen beachten, das mit dem Ständemehr in innerem Zusammenhang steht, nämlich dass der STÄNDERAT als Vertretung der Kantone bei uns genau dieselben Rechte und Kompetenzen hat wie der NATIONALRAT als Vertreter des Volksganzen. Dadurch entsteht auch in der Legislative ein tendenzielles Uebergewicht der kleinen Kantone. Zwar kennt praktisch jede moderne Demokratie das Zweikammersystem, aber meines Wissens ist nirgendwo anders die 2. Kammer als Vertreterin der Teilstaaten und damit auch als Garantin des Föderalismus praktisch zu hundert Prozent der Volkskammer gleichgestellt wie in der Schweiz. Mit der Konsequenz, dass, wenn sich die beiden Räte bei einer Gesetzesvorlage nicht einigen können, das Geschäft ausser Abschied und Traktanden fällt. Wenn man also das Ständemehr reformieren wollte, so müsste folglich auch über die Rolle des Ständerates neu nachgedacht werden.In andern Demokratien gibt es dazu unterschiedliche Lösungen. - Als Luzerner und Innerschweizer meine ich jedoch, dass wir diesbezüglich keine Aenderungen brauchen, denn ich möchte zumindest in naher Zukunft keine Schweiz, deren Politik nur noch von den grossen Kantonen und Städten bestimmt wird.
Hans Zemp, Willisau
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