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Vorlage zur 'steuerlichen Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten'

David Limacher

Guten Tag

 

Wie sie im Leitartikel vom 1. September bereits geschrieben haben, geht die Abstimmung zu den Kinderdrittbretuungskosten (bzw. Kinderabzüge) deutlich unter, obwohl es um enorm viel Geld geht, was sogar fast mit den Kampfjets mithalten kann wenn man es über die Betriebsdauer dieser rechnet.

Sehr positiv überrascht war ich von dem mutigen und differenzierten Leitartikel von Herrn Calivers (ein Kompliment hierfür können sie gerne ausrichten) und erlaube mir in folgendem Leserbrief noch eine kleine Ergänzung zu schreiben.

 

Mit freundliche Grüsse

David Limacher

Geschäftsleitung Junge Grünliberale Schweiz

 

Viel Geld für wenig Vereinbarkeit

Wenn eine Familie in der Schweiz ihre Finanzen plant, zeigt sich sehr schnell, dass unser Steuersystem der Gesellschaft das Ideal eines Lebensmodells aufdrücken will. Die eine Person bleibt zuhause und die die andere schaut zu den Kindern. Die gemeinsame Besteuerung für Eheleute bestraft Paare, in denen beide Personen erwerbstätig sind, mit einer viel höheren Progression, als wenn diese ledig wären. Die Vereinbarkeit von Beruf und Familie wird dadurch nicht nur nicht gefördert, sondern regelrecht bestraft.

Ein Vorschlag des Bundesrates für dieses Problem sah vor, dass die Drittbetreuungskostenabzüge erhöht werden. Dies hätte das Problem wenigstens ein bisschen verringert bei Steuereinbussen von lediglich 10 Millionen Franken. Das Parlament hat jedoch das Fuder überladen und noch die allgemeinen Kinderabzüge erhöht. Der Nutzen für die Vereinbarkeit geht dabei gegen Null und kostet stattliche 370 Millionen Franken pro Jahr. Profitieren davon würde auch nicht der breite Mittelstand. Die Steuerentlastung für eine Familie mit zwei Kindern und 100'000 Franken Jahreseinkommen beträgt dabei unter Umständen keinen einzigen Rappen. Eine Familie mit 300'000 Franken Jahreseinkommen spart jedoch 910 Franken. Unter dem Deckmantel der Vereinbarkeit wird uns hier eine Mogelpackung aufgetischt, welche es abzulehnen gilt.

 


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