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steigende Sozialhilfekosten

Michaela Tschuor

Die Eindämmung der steigenden Sozialhilfekosten liegt in der Verantwortung aller

 

Die Diskussion um die Sozialhilfekosten bewegt einmal mehr die Gemüter, vor allem in unseren Nachbarkantonen. Dabei stellt sich einem die Frage, ob es dabei wirklich um die Sache geht oder um ein Wahlkampfthema einzelner Exponenten.

Fakt ist, die steigenden Sozialhilfekosten bringen die Gemeinden immer mehr in Bedrängnis. Doch man darf nicht vernachlässigen, dass das Problem der steigenden Sozialhilfekosten ein vielschichtiges ist. Die Lösung des Problems liegt nicht einfach in der Kürzung des Grundbedarfs. Dieser Ansatz verkennt die gesamte Problematik und kommt einer reinen Symptombekämpfung gleich.

Bei der Lösung des Problems müssen alle mit in die Verantwortung genommen werden: Gesellschaft, Politik, Wirtschaft, Sozialhilfeempfangende, die Invalidenversicherung, das RAV und zuletzt muss eine aussagekräftige Statistik der «Erwerbslosen» geführt werden. Meine Erfahrung als Sozialvorsteherin hat gezeigt, dass die Mehrzahl der Sozialhilfeempfangenden keine oder eine mangelhafte Ausbildung hat. Jeder Einzelne steht daher in der Verantwortung sich und seine Kinder seinen Fähigkeiten entsprechend auszubilden. Nur eine angemessene Bildung öffnet einem den Weg zum Arbeitsmarkt und zur wirtschaftlichen Eigenständigkeit. Die Verantwortung der Privatwirtschaft besteht darin, dass ältere Arbeitnehmende nicht als Kostenfaktor betrachtet werden dürfen. Das bedingt aber auch, dass ältere Arbeitnehmende sich permanent weiterbilden, um mithalten zu können. Auch Mutter- und Elternschaft darf kein berufliches Risiko darstellen. Dazu benötigt es mehr Teilzeitstellen aber auch finanzierbare Fremdbetreuungsstrukturen, die das kleine Einkommen nicht auffressen. Gefragt sind hier nicht nur die Gemeinden, sondern auch die Unternehmen, gemeinsam eine gute Lösung zu finden. Verantwortung ist aber auch im Bereich der «Anstellungsbedingungen» zu übernehmen. Immer mehr Arbeitgebende stellen lieber Temporärangestellte ein. Für die Unternehmen sicherlich finanziell interessant, für viele Sozialhilfegefährdete jedoch eine Unsicherheit.

Auch im Sozialversicherungsbereich sind Anpassungen vorzunehmen. Die Wartezeiten im IV Bereich sind oftmals zu lang und zermürbend. Viele Versicherte, die psychische Probleme haben, fallen durch das Raster. Das Thema «zu krank für die Arbeitswelt aber zu gesund für die Invalidenversicherung» ist ungelöst und führt zu unnötigen langwierigen, kostenintensiven Sozialhilfefällen. Wir reden zudem immer über «Integration», wenn wir über das Flüchtlings- und Asylwesen reden. Aber wo bleiben all die von Freiwilligen geführten Aktionen, wenn es um die Integration von armutsgefährdeten Menschen geht, die keinen Flüchtlings- oder Asylstatuts haben?

Ja, es gibt sie tatsächlich: renitente, nicht motivierte Sozialhilfeempfangende. Aber das ist nicht der «Regel-Klient». Wirklich renitente und passive Sozialhilfeempfangende sollten mit Taggelderkürzungen sanktioniert werden.

Die Lösung des Problems ist sicherlich aufwendig und langwierig, da es das Zusammenwirken aller oben genannten Parteien braucht. Es braucht ein Umdenken, Entgegenkommen und einen sozialökonomischen, ethischen Konsens. Kein einfaches Unterfangen. Es geht dabei um Ursachenbekämpfung und nicht um Symptombekämpfung. Eine generelle Reduktion des Grundbedarfs ist daher sicherlich nicht zielführend.

 

Michaela Tschuor / CVP

Sozialvorsteherin Wikon

 


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