Selbstbestimmungsinitiative
Nein zur Selbstbetrugsinitiative
Die Selbstbetrugsinitiative der SVP hat verheerende Auswirkungen auf die Geltung der Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) für alle Schweizerinnen und Schweizer. Die Konvention enthält grundlegende Rechte und Freiheiten, auf die wir uns gegenüber staatlichen Behörden berufen und die wir vor Gericht einklagen können. Die EMRK schützt namentlich vor staatlichem Missbrauch, was alle treffen kann, wie die Vorfälle im früheren Vormundschaftswesen eindrücklich gezeigt haben. Erst dank der Konvention konnten sich die Betroffenen wirksam zur Wehr setzen. Die Garantien der Konvention sind eine direkte Folge der Gräuel des 2. Weltkrieges, den die Faschisten und Rechtsnationalisten in Europa losgetreten haben und mit dem ganze Volksgruppen ausgelöscht werden sollten. So etwas durfte nach Auffassung der Schöpfer der Konvention nie wieder passieren. Deshalb wurde sogar die Möglichkeit geschaffen, das eigene Land einklagen zu dürfen. Insofern geht die EMRK wesentlich über die Garantien der Bundesverfassung hinaus. Die EMRK bildet regelmässig Zielscheibe vor allem rechtsnationaler Kreise in Europa, welche sich in ihrer populistischen Machtentfaltung eingeschränkt sehen. Es ist kein Zufall, dass gerade die SVP eine solche Initiative lanciert hat. Und wie immer getraut sie sich nicht, das Kind beim Namen zu nennen. Lieber säuselt sie vor orangenem Hintergrund vom Schutz der direkten Demokratie und von Selbstbestimmung, ja sogar von Landschaftsschutz und Rechtssicherheit. Alles Dinge, gegen die niemand etwas einzuwenden vermag. Aber was hat die Abschaffung von Grundrechten mit Selbstbestimmung und Demokratie zu tun? Effektiv handelt es sich um eine Selbstbetrugsinitiative und sie verdient ein klares NEIN. ,
Jonas Krummenacher & Peter Wicki, Luzern
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