Riesige Industrieanlagen auf den Hügeln des Luzerner Hinterlandes
Nichts anderes als die grössten Industrieanlagen der Schweiz sind Windturbinen, die auf vielen Anhöhen im Kanton Luzern gebaut werden sollen. Die Windmessmasten, die derzeit auf der Äberdinger Höhe stehen, sind nur halb so hoch, wie die Nabe der Windturbinen dereinst. Mit einer Gesamthöhe von 250 m sind die Windturbinen 4-5 Mal höher als die Masten der Hochspannungsleitungen und 100 m höher als der Kühlturm des KKW Gösgen. Um solche Windturbinen stabil zu verankern braucht es riesige und mehrere Meter tief reichende Betonfundamente. Damit werden Quellen, welche uns mit sauberem Wasser versorgen, gefährdet. Vögeln und Fledermäusen, die in den Sog der Turbinen gelangen platzt durch den Unterdruck die Lunge. Füchse und Wölfe haben unter Windturbinen ein fürstliches Leben, daher sind korrekte Zählungen von getöteten Tieren nicht möglich. Insekten werden kiloweise durch Rotorblätter vernichtet, die an der Spitze Geschwindigkeiten von über 200 km/h erreichen. Die negativen Auswirkungen von Infraschall auf Mensch und Tier beginnt man erst langsam zu realisieren. Bauern verkaufen ihr Land für den Bau von Windkraftanlagen für wenig Geld, ohne darüber nachzudenken, dass bei einem Unfall, z.B. Brand, der Boden darunter grossräumig mit feinsten Kohle- oder Glasfasern belastet und die Ernte damit unbrauchbar wird. Liegenschaften in der Nähe von Windturbinen verlieren bis zu 20% ihres Wertes. In Deutschland gibt es inzwischen Liegenschaften, die unverkäuflich geworden sind. Nach Ablauf von ca. 20 Jahren werden die Windkraftanlagen nicht weiter subventioniert und damit unrentabel, da sie mangels Wind an vier von 5 Tagen still stehen. Für den Rückbau sind nur Rücklagen von höchstens CHF 240‘000 gefordert, was niemals genügt für den Rückbau der riesigen Betonfundamente. Die Rotorblätter mit einer Länge von 130 Metern und einem Gewicht von 60 Tonnen können nicht wirtschaftlich zerkleinert und verbrannt werden und liegen dann in riesigen Abfalldeponien. Für den Bau der Industrieanlagen und der breiten Zufahrtswege für bis zu 300 Schwertransporte pro Windkraftanlage muss Wald gerodet werden, der laut Schweizerischem Bundesgesetz einen besonderen Schutzstatus geniesst, welcher unabhängig von der ökologischen Qualität einer Waldfläche gilt. Rodungen sind grundsätzlich verboten und nur mit Ausnahmebewilligungen möglich. Um diesen Schutz und gleichzeitig das Mitspracherecht von Gemeinden und Bürgern zu umgehen, will der Kanton Luzern die Gemeindeautonomie und das Mitspracherecht der Bürger auch noch stark einschränken, um damit schneller die Landschaft verunstalten zu können.
Ein Mitarbeiter der Windenergie Schweiz AG meinte, so ein Windpark sei doch auch eine Touristenattraktion. Warum stellt man dann die Turbinen nicht ins Hafenbecken von Luzern und auf den Sonnenberg mit dem Pilatus als Kulisse?
Wie weiter mit der Energiegewinnung? Es gibt genügend platzsparendere und umweltschonendere Möglichkeiten, um Strom zu produzieren. Wir müssen wegkommen von Technologieverboten und uns öffnen für neue, nachhaltige Entwicklungen.
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