Reiden kommt nicht um Rückzonungen herum

Bundesrecht wird höher gewertet als ein Gemeindeversammlungsentscheid:
Der Regierungsrat ordnet in Reiden die von verlangten Rükzonungen an.
Foto WB-Archiv
Der Regierungsrat hat die Teilrevision der Reider Ortsplanung genehmigt. Bezüglich der von den Stimmberechtigten im Frühling 2023 abgelehnten Rückzonungen kennt er wie in andern betroffenen Gemeinden jedoch kein Pardon.
Stefan Bossart
Zu gross sind die vorhandenen Bauzonen, entsprechen weder dem 2013 auf nationaler Ebene beschlossenen Raumplanungsgesetz noch den Vorgaben des kantonalen Richtplans: Wie 20 andere Gemeinden im Kanton Luzern muss auch die Gemeinde Reiden Rückzonungen vornehmen. Daran ändert ein Entscheid der Reider Stimmberechtigten nichts.
Der Blick zurück
3.1 Hektaren rückzonen war die…
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