Regierungsratskandidatur von Frau Michaela Tschuor
Leserbrief an den Willisauerboten vom 27. 2. 2023
Warum wählen wir Frau Michaela Tschuor, Regierungsratskandidatin Mitte, nicht ?
Was hat Frau Tschuor, Regierungskandidatin Mitte, in der Gemeinde Wikon bewirkt, seit sie 2012 Gemeinderätin und 2019 Gemeindepräsidentin von Wikon wurde? Dazu einige Fakts zur Gemeinde Wikon: 2011 hat das Kantonsgericht zum Bauvorhaben Logistikcenter Galliker festgehalten, dass der Ausbaustandard der Bahnhofstrasse für regelmässige Lastwagenfahrten zu eng bemessen ist und daher ein solches Bauprojekt nicht bewilligungsfähig sei. Im Jahr 2016 haben über 200 Bürger von Wikon den Gemeinderat in einer Petition um ein lebenswertes Bahnhofquartier ersucht. Im Jahr 2019 wurde vom Gemeinderat ein Siedlungsleitbild verabschiedet. In diesem wurde u.a. festgehalten, dass das Bahnhofquartier zu einem attraktiven Wohn- und Arbeitsquartier umgestaltet werden soll. Ausserdem wurde darin behördenverbindlich festgehalten, dass auf dem ganzen Gemeindegebiet keine Logistik erlaubt sein soll und dass Fussgänger (Kindergärtner und Schulkinder)und Velofahrer sichere Wege erhalten sollen. Was ist seither passiert? Im Bahnhofquartier wurden und werden jahrelang diverse bauwidrige Zustände toleriert, ohne dass die Gemeinde einschreitet. Betrieben mit sehr hohem Lastwagenverkehr wie Planzer, Hess Muldenservice AG etc., die alle die nur 6 m breite Bahnhofstrasse benutzen wollen, wurden nach 2019 die Baubewilligung erteilt. Mit zwei weiteren Baubewilligungen wurde die Erschliessung des riesigen Gallikerareals mitten im Bahnhofquartier bewilligt, ohne Verkehrssicherheit, Schulwegsicherheit und Lärmfragen abzuklären. Rangiertätigkeiten der Planzer AG mitten in der Nacht sollen nach Ansicht des Gemeinderates von den Anwohnern des Bahnhofquartiers toleriert werden. Schliesslich wohnen sie ja angeblich in einem lärmbelasteten Quartier. Zu Gunsten der Planzer AG, deren riesiges Verkehrsaufkommen nicht nur für Wikon, sondern auch für Reiden und Brittnau eine Katastrophe darstellt, wird die Baubewilligung noch während eines laufenden Gerichtsverfahrens zu deren weiterem Vorteil abgeändert. Und im neuen Zonenplan sollen nun im Bahnhofquartier Logistik in der Arbeitszone IV möglich sein. Und dem nicht genug, im Bahnhofquartier soll in den Arbeitszonen so hoch gebaut werden dürfen , wie es den Bedürfnissen des Baugesuchsstellers entspricht und zudem mit einem Minimalgrenzabstand von 4 m. Ohne Zweifel erfährt das Bahnhofquartier eine Aufwertung, die schweizweit raumplanerisch Beachtung findet, wenn auch im negativen Sinne. Dies alles unter der Federführung einer Juristin, über deren Berufserfahrung im juristischen Bereich, zumindest uns , Nichts bekannt ist, ausser ihrer Doktorarbeit im Strafrecht. Als langjährige Verfechter für Umweltanliegen und Lebensqualität werden wir Frau Tschuor nicht wählen.
A. und M.-L. Hauswirth-Egli, Rechtsanwälte, Wikon
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