Lex Netflix
Stellen Sie sich vor: Sie sind Unternehmer und verkaufen ein bestimmtes Produkt. Ihr Konkurrent verkauft ähnliche Produkte, jedoch haben Sie mehr Erfolg und dementsprechend mehr Gewinn, weil ihre Produkte bei den KonsumentInnen besser ankommen. Weil das dem Konkurrent und seiner Lobby nicht passt, zwingt man Sie per Gesetz, auch die Produkte des Konkurrenten zu verkaufen sowie einen Teil Ihres Umsatzes dem Konkurrenten zu überlassen. Das klingt doch absurd, oder?
Leider könnte dieser Irrsinn bald Realität werden mit dem neuen Filmförderungsgesetz, über welches momentan in Bundesbern debattiert wird. Mit dem neuen Gesetz sollen ausländische Streaming-Dienste wie Netflix neu verpflichtet werden, direkte Investitionen in das Schweizer Filmschaffen betätigen. Zusätzlich soll neu auch noch eine Quote von 30% für Europäische Filme eingeführt werden; unabhängig, wie beliebt oder erfolgreich - einfach nur, weil sie "Europäisch" sind. Ob damit das Angebot besser werden soll, ist fragwürdig. Klar ist aber, dass mit der neuen Abgabe für die Streaming-Dienste auch die Preise für uns KonsumentInnen in die Höhe steigen werden.
Es ist doch ganz einfach: Wenn ein Unternehmer ein Produkt nicht verkaufen kann, verbessert er es. Wenn die Lobby einem etwas nicht verkaufen kann, zwingen sie es per Gesetz auf. Schlimm genug, wenn Politiker Statements abgeben wie "Netflix ist der beliebte Esel, den es zu schlagen gilt." Es zeigt klar die Absicht hinter dieser Gesetzesänderung: Weil man selber nicht erfolgreich ist, soll nun die Konkurrenz dafür einstehen müssen.
Lukas Blaser, Jungfreisinnige Luzern
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