Landwirt wegen Biberdammzerstörung schuldig gesprochen
Das Bezirksgericht Willisau hat einen Landwirt schuldig gesprochen, einen Biberdamm in der Rot bei St. Urban zerstört zu haben. Es bestrafte den 56-Jährigen mit einer bedingten Geldstrafe von 15 Tagessätzen à 160 Franken und mit einer Busse von 900 Franken, wie aus dem am Mittwoch veröffentlichten Urteilsdispositiv hervorgeht.
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