Kulturlandinitiativen 2x nein, ja zum Gegenvorschlag
Viele Luzerner Gemeinden stehen derzeit im Ortsplanungsrevisionsverfahren. Die Vorgaben des Raumplanungsgesetzes und die strikte kantonale Umsetzung der Rückzonungsstrategie führen bei den sogenannten «Rückzonungsgemeinden» und bei einigen «Kompensationsgemeinden» mancherorts zu roten Köpfen. Die Ziele sind klar: Kulturland darf derzeit nur unter sehr strengen Voraussetzungen eingezont werden. Fruchtfolgeflächen (FFF) müssen kompensiert werden. Zersiedelung muss durch Verdichtung gestoppt und zu grosse Bauzonen rückgezont werden. Es ist nicht einfach, aber es ist richtig, denn wir müssen haushälterisch mit unserem Boden umgehen. Mit den zwar gut gemeinten Kulturlandinitiativen wird diesen Grundsätzen nicht in aller Konsequenz entsprochen: Bei einer Annahme der Initiativen können FFF nicht mehr durch Aufwertung kompensiert werden, sondern nur noch durch Rückzonungen oder Neuerhebungen. Das heisst, es kämen weitere Rückzonungsverpflichtungen auf die Gemeinden zu. Der Gegenvorschlag ist moderater. Er verankert unter anderem den Schutz von Fruchtfolgeflächen explizit in §39a BPG (neu) und ermöglicht zusätzlich auch die Schaffung neuer FFF durch Verbesserung degradierter Böden. Kulturland schützen und Zersiedlung stoppen, daher stimme ich am 29. November für den moderaten und umsetzbaren Gegenvorschlag.
Dr.iur. Michaela Tschuor, Gemeindepräsidentin Wikon
Vorstandsmitglied AWG, Vizepräsidentin CVP Kanton Luzern
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