Jagdgesetz (Eidg. Abstimmung) - korrigiert (Entschuldigung, vorherigen Leserbrief zu früh abgeschickt)
Das neue Jagdgesetz: der bestmögliche Kompromiss
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Der Schutz der Wildtiere im Kanton Luzern liegt uns allen am Herzen. Forderungen wie etwa die Sicherung sowie die Sanierung von überregionalen Wildtierkorridoren oder die Umbenennung von Jagdbann- in Wildtierschutzgebiete sind wichtig. Die Nachhaltigkeit und der Artenschutz müssen gefördert werden. Diese zentralen Forderungen werden mit dem revidierten Jagdgesetz alle erfüllt. Darüber hinaus beinhaltet das Gesetz auch die Vergütung von Grossraubtierschäden, wenn zuvor die zumutbaren Präventionsmassnahmen ergriffen worden sind. Die Regulierung von Grossraubtieren war in Schadensfällen auch bisher schon möglich. Mit dem revidierten Gesetz wird neu objektiv beurteilt, ob präventiv vorgegangen werden soll. Unter dem Strich ist das angepasste Jagdgesetz, über das wir am 27. September abstimmen ein guter, wenn nicht sogar der bestmögliche Kompromiss – und es bietet eine gutschweizerisch ausgewogene Lösung für langjährige Differenzen.
Daniel Piazza, Kantonsrat CVP, Malters
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