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Gericht stützt Versammlungsentscheid

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Nach dem Regierungsrat weisst nun auch das Kantonsgericht die Beschwerde zurück: Damit ist der Entscheid der Reider Stimmberechtigten rechtskräftig, dass mit der Weihermatte keine zusätzliche Fläche zurückgezont wird. Ausser der Entscheid wird ans Bundesgericht weitergezogen.

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