Gemeinderat als Vereins-Killer
In Grosswangen gegründete und ansässige Vereine wurden von der Gemeinde bis anhin mit einem finanziellen Beitrag gemäss „Richtlinien für Vereinsunterstützung“ jährlich unterstützt.
An der letzten Präsidentenkonferenz vom 07. November 2022 wurden vom Gemeinderat neue Anpassungen angepriesen.
Neu sollen nur noch Vereine in den Genuss des Beitrages fallen, welche aus mindestens 10 Mitgliedern bestehen und mindestens die Hälfte der Mitglieder muss in Grosswangen wohnhaft sein.
Dieser Passus „die Hälfte der Mitglieder muss in Grosswangen wohnhaft sein“ wurde mehrheitlich von den Vereinen abgelehnt und an den Gemeinderat zur erneuten Beratung zurückgeschoben.
Mit dem Protokoll, wurde dann den Vereinen am 29. November 2022 mitgeteilt, dass der Gemeinderat auf diesen Passus verzichtet.
Alle 4-5 Jahre werden die Vereine von der Gemeinde bezüglich Beitragsberechtigung überprüft. So soll dies nun im 2023 erfolgen. Mit der Aufforderung die benötigten Unterlagen einzureichen, wurden auch die Richtlinien für Vereinsunterstützung mitgeliefert. Doch bei näherer Prüfung muss festgestellt werden, dass der entsprechende Passus „die Hälfte der Mitglieder muss in Grosswangen wohnhaft sein“ nun doch in den Richtlinien steht und ab 01.01.2023 Gültigkeit hat, da der Gemeinderat allein bemächtigt ist Richtlinien ganz nach seinem Gusto abzuändern oder zu erlassen.
Der Gemischte Chor Grosswangen, der im 2022 sein 100-jähriges Bestehen feierte, würde aus dem Raster fallen, da die Mitglieder mehrheitlich aus der Region stammen und nur zirka ein Drittel der Mitglieder in Grosswangen wohnhaft sind. Gerade die Chöre hatten in den letzten 2-3 Jahren während Corona sehr um ihre Existenz zu kämpfen. Viele Gesangsvereine erlitten Mitgliederschwund oder mussten gar ganz aufgelöst werden.
Der Gemischte Chor Grosswangen schaffte es, auf Grund der gefestigten Zusammengehörigkeit, die Corona-Krise ohne Mitgliederverlust zu überstehen.
Nun droht dem Chor sowie auch anderen Vereinen, welche mehr Auswärtige als Einheimische Mitglieder haben, keine Unterstützung mehr durch die Gemeinde zu erfahren und auch die Infrastrukturen für Jahreskonzerte müssten wo möglich als Auswärtiger Verein ohne Vergünstigung für Einheimische Vereine bezahlt werden.
Die Vereine leisten einen wichtigen Beitrag im Gesellschaftlichen Bereich einer Gemeinde und dies erst noch freiwillig und unentgeltlich. Den Vereinen das Fortbestehen auf diese Weise zu erschweren ist unbegreiflich.
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