Einbürgerung, Antwort auf den Leserbrief von Joe Schelbert
Warum wir eine faire Einbürgerung brauchen
Eine Antwort auf den Leserbrief von Joe Schelbert
In der Schweiz wird ein Viertel der Menschen wegen ihrer Herkunft von politischen Entscheidungen ausgeschlossen, selbst wenn sie davon betroffen sind. Eine Möglichkeit dieses Problem anzugehen, wäre das Stimm- und Wahlrecht für Personen ohne Schweizerpass. Wie aber kürzlich die Ablehnung vom Luzerner Kantonsrat zum freiwilligen Stimm- und Wahlrecht für Personen ohne Schweizerpass auf Gemeindeebene gezeigt hat, will man das Problem nicht auf diese Weise lösen. Stattdessen finden zumindest die Gegner und Gegnerinnen, dass die politische Mitbestimmung mit der Einbürgerung zu lösen sei. Doch wie sehen die Bedingungen für die Einbürgerung eigentlich aus?
Um sich einbürgern zu lassen, muss man 10 Jahre in der Schweiz und davon mindestens 3 Jahre in der gleichen Gemeinde gewohnt haben. 3 Jahre nicht umzuziehen, ist allerdings je nach Familien-, Finanz- und Arbeitssituation nicht ganz einfach. In der Regel müssen sie aber eher 15 bis 20 Jahre warten, da auch eine Niederlassungsbewilligung vorausgesetzt wird, die erst nach 5 bis 10 Jahren Aufenthalt in der Schweiz zu erhalten ist. Wenn die Frist erreicht ist, müssen Einbürgerungswillige «gut integriert» sein. Was das heisst bestimmt jede Gemeinde selbst. Und so kann eine Person in der einen Gemeinde den Schweizerpass erhalten, wenn man das Dorfrestaurant nicht kennt, währenddessen das bei einer anderen ein Grund für eine Ablehnung sein kann. Auch zeigen diese Fragen bezüglich der Integration auf, wie paradox das Geburtsprinzip für den Schweizerpass ist. Schliesslich weiss man nicht wegen der jeweiligen Staatsbürgerschaft, wie das Restaurant heisst, sondern wegen der Erfahrung, die gemacht wird. Schliesslich kommen auch noch Kosten zwischen 600 bis 3000 Franken für eine Person dazu. Wenn man das zur Kenntnis nimmt, scheint es nicht mehr so, wie das Joe Schelbert annimmt, dass die Einbürgerung «ohne grosse Hürden» möglich sei.
Viel eher ist es so, dass wir Schweizer Staatsangehörige mit den momentanen Bedingungen es den Personen ohne Schweizerpass ziemlich schwierig machen, an der Schweiz partizipieren zu können. Man kann fast sagen, dass wir Schweizer*innen die Integration der Personen ohne Schweizerpass behindern. Integration bedeutet im Gegensatz zur Assimilation nicht, dass sich nur eine Seite, sondern beide Seiten anpassen. Wenn man also eine gleichberechtigtere Schweiz zwischen Personen mit und ohne Schweizerpass mit dem Weg der Einbürgerung erzielen will, müssen die Hürden gesenkt werden. Und genau das hat eine Initiative mit einem sogenannten Recht auf Einbürgerung vor: Statt eine willkürliche Beurteilung bezüglich der Integration von den einzelnen Gemeinden gebe es neu einen Katalog an einheitlichen, objektiven Kriterien für alle Gemeinden. Statt ein Zügelverbot von drei Jahren würde allein der Aufenthalt in der Schweiz zählen. Wenn Joe Schelbert schreibt, dass angeblich einige freiwillig auf die Einbürgerung verzichten, ist das noch lange kein Grund absichtlich hohe Einbürgerungskriterien beizubehalten. Auch bedeutet ein Rechtsanspruch für eine Einbürgerung nicht, dass alle eine Schweizer Staatsbürgerschaft beantragen müssen. Stattdessen werden damit lediglich die Bedingungen gesenkt. Strecken wir Schweizer Staatsangehörige also die Hand den Personen ohne Schweizerpass entgegen für eine faire Einbürgerung und somit für ein faires Zusammenleben.
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