Skip to main content Skip to page footer

Besteuerung von land- und forstwirtschaftlichen Baulandgrundstücken

Hansruedi Egli

Zu Unrecht wird auf den Bauernstand und die sogenannte Bauernlobby eingeprügelt. Stein des Anstosses ist die von NR Leo Müller eingereichte Motion zur Wiederherstellung der über Jahrzehnte geltenden Besteuerungspraxis beim Verkauf von landwirtschaftlich genutzten Baulandgrundstücken. Der Fall Parmelin hat die Angelegenheit zur Staatsaffäre verkommen lassen. Der Reihe nach:

Das Bundesgericht hat mit Urteil vom 2.12.2011 seine Befugnisse überschritten, indem es sich als Verfassungsgericht aufgespielt, und das Steuergesetz "neu erfunden" hat. Wir wissen alle, die gesetzgebende Behörde ist die Bundesversammlung, also das Parlament. Nun ist es also folgerichtig, dass der Nationalrat die Vorlage zur Besteuerung von landwirtschaftlichen Wertzuwachsgewinnen beraten und verabschiedet hat. Wir hatten ja über Jahrzehnte ein funktionierendes, vernünftiges Besteuerungssystem. Der NR hat korrigierend eingreifen müssen, und bedauerlicherweise nicht nur in diesem Fall, wegen der bundesgerichtlichen Kompetenzüberschreitung! Dabei sollte das Bundesgericht die Einhaltung der geltenden Gesetze sicherstellen, und Rechtssicherheit schaffen! Das Gegenteil ist jetzt der Fall!.

Die bäuerlichen Landverkäufer werden als steuerliche Drückeberger, AHV-Preller und Schmarotzer verbal gebrandmarkt. Zurecht? Wie Lesebriefschreiber Stefan Heller, Willisau, am 10. Mai im WB richtig schreibt, fallen für Verkäufer im Kt. Luzern im besten Fall die beschlossene Mehrwertabgabe von 20% und die Grundstückgewinnsteuer von nochmals rund 20% an Abgaben an. Hand auf's Herz: Wer 40% vom Gewinn als Abgabe leistet, wird zu unrecht als Schmarotzer verunglimpft. Wird die Gesetzesanpassung im Ständerat oder durch das angedrohte Referendum "versenkt", entstehen dem Landverkäufer Abgaben von rund 65% (mit Staats-und Gemeindesteuer/AHV/D'Bst). Da frage ich mich, wer oder wo sind die wirklichen Abzocker?

 

Hansruedi Egli, Nebikon

 


Kommentieren & mitreden

Sie wollen diesen Artikel kommentieren? Kommentieren Sie sachlich, respektvoll. Wir freuen uns.

Hier registrieren und vollen Zugang erhalten

Sie haben bereits ein Konto ?

Zur Anmeldung

Das könnte Sie auch interessieren