Anklage auf fahrlässige Tötung Polizeikader
Unsinnige Administrativmassnahme.
Zu Recht haben Polizeikommandant Adi Achermann und Kripochef Daniel Bussmann, beide Juristen, kein Verständnis dafür, dass ihre Einsatzentscheide im sog. "Fall Malters" als fahrlässige Tötung zur Anklage gebracht werden. Sie kennen alle Fakten und die Rechtslage. Und sie stehen zu ihrem Vorgehen. Kommt es zu einem Freispruch durch ein Gericht – und das darf erwartet werden – ist das allerdings viel mehr wert als die Einstellung des Strafverfahrens durch den eingesetzten ausserordentlichen Staatsanwalt. Kein Verständnis haben anderseits viele Menschen dieses Kantons mit der unsinnigen Administrativmassnahme des Departementschefs Paul Winiker. Die Verfügung, wonach Achermann und Bussmann bis zum Abschluss des Strafverfahrens keine "heiklen" Einsätze leiten dürfen, ist eine Vorverurteilung und Suspendierung auf Raten. Es ist auch enttäuschend, dass sich der Vorgesetzte nicht, wie man das erwarten dürfte, hier vor seine verdienten Mitarbeiter stellt. Im Interesse der Luzernerinnen und Luzerner ist diese unsinnige Massnahme umgehend aufzuheben, denn der Gedanke ist unerträglich, dass bei Bedrohungslagen für die Bevölkerung, wie beispielsweise einem Terrorangriff, diese beiden erfahrenen und führungsstarken Polizisten zuhause untätig herumsitzen müssten.
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