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Abstimmung 5.6. - Fortpflanzungsmedizingesetz

Bernadette Waltenspül

Vielfalt statt Selektion

Mit vielen Emotionen betreiben die Befürworter des Fortpflanzungsmedizingesetzes(FmedG) ihren Abstimmungskampf. Paaren mit schlimmen Erbkrankheiten soll es möglich sein, mittels Präimplantationsdiagnostik zu testen, ob die befruchteten Embryonen ebenfalls diese Erbkrankheiten haben. Das ist auch für viele Gegner unbestritten. Das vorliegende Gesetz geht aber viel weiter: Es können sämtliche erblichen Merkmale von Embryonen vorgängig überprüft werden. Dem Wunschbaby aus dem Reagenzglas steht dann nichts mehr im Wege, selbst wenn nicht alle Testergebnisse zur Selektion verwendet werden dürfen. Denn nicht einmal der Bundesrat kann ausschliessen, dass dies nicht geschieht. Dies hat er selbst in seiner Botschaft ans Parlament eingestanden. Dem Gesetz fehlen nämlich griffige Kontrollmechanismen und Fortpflanzungsmediziner können sich gar selbst kontrollieren.

Sagen auch Sie am 5. Juni NEIN zum Fortpflanzungsmedizingesetz. So hat das Parlament die Möglichkeit, ein Gesetz mit klaren und restriktiven Grenzen sowie strengen Kontrollvorschriften auszuarbeiten.

 

Bernadette Waltenspül, Schachen

(ehem. Geschäftsleiterin insieme Luzern)

 


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