Kantonale Abstimmung findet wie angeordnet statt
Das Bundesgericht hat mit Verfügung vom 20. September 2016 den Antrag der Beschwerdeführer abgelehnt, die angesetzte Abstimmung über das kantonale Volksbegehren «Für faire Unternehmenssteuern» durch vorsorgliche Verfügung zu verschieben.
Foto WB-Archiv
Die kantonale Abstimmung findet daher wie geplant am nächsten Sonntag, 25. September, statt. Das Bundesgericht wird sich in einem separaten, späteren Entscheid materiell zur Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten äussern.
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