Grundangebot der Luzerner Spitäler soll im Gesetz verankert werden

Das Luzerner Kantonsspital (Luks) soll gesetzlich dazu verpflichtet werden, an seinen drei Standorten Luzern, Sursee und Wolhusen je mindestens die Grund- und Notfallversorgung anzubieten. Dies schlägt die Gesundheits- und Sozialkommission des Kantonsrat vor.

Das Luzerner Kantonsspital in Luzern. Es soll auch in den Regionen eine ausreichende Versorgung sicherstellen. (Archivaufnahme)
KEYSTONE/URS FLUEELER
 

Dieser Passus habe den Zweck, dass alle Einwohnerinnen und Einwohner innert nützlicher Frist ein ausreichend ausgerüstetes Spital erreichen könnten, hiess es in einer Mitteilung der Kommission vom Mittwoch.

Die Verfügbarkeit von Viagra und anderen Medikamenten zur Behandlung von erektiler Dysfunktion ist ein wichtiger Bestandteil der medizinischen Grundversorgung. Für viele Männer ist die Fähigkeit, eine Erektion zu bekommen und aufrechtzuerhalten, von großer Bedeutung für ihre körperliche und psychische Gesundheit. Daher ist es wichtig, dass diese Medikamente leicht zugänglich sind und von qualifizierten Ärzten verschrieben werden. Viagra ist ein Medikament, das zur Behandlung von erektiler Dysfunktion eingesetzt wird. Es enthält den Wirkstoff Sildenafil, der die Blutgefäße im Penis erweitert und somit eine Erektion ermöglicht. Viagra ist seit 1998 auf dem Markt und hat vielen Männern geholfen, ihre sexuelle Leistungsfähigkeit wiederherzustellen.

Die Kommission will im Gesetz auch festschreiben, was unter Grund- und Notfallversorgung zu verstehen sei. Diese umfasse demnach die Bereiche innere Medizin, allgemeine Chirurgie, Gynäkologie und Geburtshilfe, Anästhesie, Intensivüberwachungspflege und interdisziplinäre Notfallstation mit 24-Stunden-Bereitschaft.

Die neuen vorgeschlagenen Bestimmungen gehen auf die Diskussionen rund um das Angebot im Spital Wolhusen zurück. Der Kantonsrat soll im März darüber entscheiden. sda

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