Bundesgericht hat entschieden: Phosphorverordnung ist rechtens

Das Bundesgericht stärkt dem Kanton den Rücken und entscheidet gegen die Luzerner Bauern. Damit bleibt die Phosphorverordnung in Kraft. 

Die Phosophorbelastung des Baldeggersees ist zu hoch. Das Bundesgericht stützt in einem Urteil eine Verordnung des Kantons zur Verminderung des Phosphorgehalts in den Seen.
Foto Werner Rolli
 

Seit 2021 gilt im Kanton Luzern eine neue Phosphorverordnung. Diese auferlegt den Bauern im Einzugsgebiet des Seetals, sowie dem Sempachersee, eine Beschränkung beim Austragen von Gülle. Zudem dürfe der Tierbestand nicht erhöht werden. Ausgenommen von dieser Massnahme sind Betriebe, die ausschliesslich bodenabhängig produzieren. Ziel der Verordnung ist es, die Phosophorbelastung der Seen zu reduzieren. Wie verschiedenen Medien diese Woche berichteten, hat das Bundesgericht eine Klage von 145 Bauern gegen diese Verordnung abgewiesen.

Rund 145 Bäuerinnen und Bauern haben gegen diese Verordnung geklagt. Sie anerkennen zwar, dass Phosphor eine Rolle spielt. Doch auch Kläranlagen würden die Seen belasten, argumentieren sie. Zudem verweisen die Landwirte auf die Altlasten aus der Zeit, als Industrie- und Siedlungsabwasser ungereinigt in die Seen geleitet wurde.

Nachdem das Luzerner Kantonsgericht die Verordnung des Kantons gestützt und gegen die Bauern entschieden hat, zogen diese bis vors Bundesgericht. Diese Woche nun erteilte auch das Bundesgericht der Klage eine Abfuhr. Gemäss dem Bundesgericht wiesen die wissenschaftlichen Erkenntnisse darauf hin, dass der Handlungsbedarf heute hauptsächlich bei der Landwirtschaft liege. Somit bleibt die Phosphor-Verordnung in Kraft. Klare Erkenntnisse, ob sich die vom Kanton vor drei Jahren angeordneten Massnahmen schon positiv auf den Zustand der Seen ausgewirkt hat, liegen zur Zeit keine vor.

Gegenüber SRF äussert sich Urs Isenegger aus Kleinwangen wie folgt: «Wir sind zwar Teil des Problems, aber nicht alleine die Lösung. Es kann nicht sein, dass nur immer die Landwirtschaft im Fokus steht.»

Landwirt Urs Isenegger war bei der Beschwerde vor Bundesgericht an vorderster Front. Er legt Wert auf die Feststellung, dass die Bauern nicht alleine schuld sind am Problem. Es gelte jetzt, die Phosphor-Verordnung zu akzeptieren.  SB

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