120 Goldbarren: Eigentümer konnte nicht ermittelt werden
Im Oktober 2019 wurden in einem Zug insgesamt 120 Goldbarren aufgefunden. Der Eigentümer konnte nicht ermittelt werden. Die Untersuchungsbehörden schliessen ein Vermögensdelikt aus. Die Staatsanwaltschaft Luzern hat laut einer Medienmitteilung die Untersuchung eingestellt. Und wer bekommt das Gold?
Im Oktober 2019 hat ein Zugbegleiter der Schweizerischen Südostbahn AG in einem Zug, welcher von St. Gallen nach Luzern fuhr, einen Plastiksack mit einem weissen Paket gefunden. Das Paket war unter anderem mit der Anschrift «IKRK Wertsendung» beschriftet. Im Paket befanden sich 120 Goldbarren, welche mit einem Logo und Seriennummern beschriftet waren. Das Gesamtgewicht des Goldes betrug 3,732 Kilogramm.
Trotz umfangreicher Ermittlungen, konnte der Eigentümer der Goldbarren nicht eruiert werden, wie die Staatsanwaltschaft Luzern in einer Medienmitteilung festhält. Auch eine Ausschreibung im Kantonsblatt hat nicht zur Eigentümerschaft geführt.
Es konnte somit weder der Eigentümer des Goldes noch ein Zusammenhang mit einem möglichen Vermögensdelikt ermittelt werden. Die Staatsanwaltschaft Luzern geht daher davon aus, dass keine strafbare Handlung vorliegt. Das Verfahren sei eingestellt worden.
«Da sich das Gold in einem an das IKRK adressierten Paket befunden hatte, ist davon auszugehen, dass der unbekannte Eigentümer das Gold dieser Organisation übergeben wollte», schreibt die Staatsanwaltschaft. «Somit wird der Fund dem IKRK als ursprünglicher Empfänger übergeben.» LuPol
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