Mehrwertabgabe auch bei Verdichtung
Der Kanton Luzern geht in der Raumplanung bei der neuen Mehrwertabgabe über das bundesrechtliche Minimum hinaus. Der Kantonsrat hat beschlossen, nicht nur bei Einzonungen, sondern auch bei Verdichtungen 20 Prozent der Wertsteigerung, den das Grundstück erfährt, abzuschöpfen.
Der Kantonsrat beschloss am Montag die Revision des Planungs- und Baugesetzes in erster Lesung mit 64 gegen 31 Stimmen und 16 Enthaltungen. Im Zentrum stand die Umsetzung eines Bundesauftrages, nämlich die Einführung eines Mehrwertausgleiches.
Der Rat folgte weitgehend den Vorschlägen der Regierung. Zahlreiche Anträge von Links für Verschärfungen respektive von Rechts für Lockerungen schmetterte das Plenum ab.
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