Fahrende müssen Platz räumen

Fahrende müssen trotz Vertrag mit einem Landwirt ihre zwischenzeitliche Bleibe im Moos verlassen. Dies teilte ihnen am Montag die Polizei mit. Hauptgrund: Das Grundstück befindet sich im Naturschutzgebiet.

Das Lager der Fahrenden. Foto Priska Ziswiler
Norbert Bossart

Am Wochenende wurde die Polizei auf die Wagenburg am Rande des Wauwilermooses aufmerksam gemacht. Deren Abklärungen bestätigten: Die  Fahrenden haben einen Vertrag mit dem Landwirt abgeschlossen. Trotzdem müssen sie das Grundstück verlassen. Grund: Dieses befindet sich im Naturschutzgebiet. Zudem wurde vor Ort ein Fahrverbot missachtet.

Die Luzerner Polizei hat die Fahrenden am Montagnachmittag aufgefordert, das Gelände zügig zu räumen. Bis wann sie es verlassen müssen, stand noch nicht fest. Zudem laufen laut Luzerner Polizei Abklärungen, ob der Landbesitzer und/oder die Fahrenden allenfalls strafrechtlich für die Missachtung von Schutzbestimmungen sowie des Fahrverbots belangt werden.

Ausführlicher Bericht in der WB-Dienstagausgabe, Norbert Bossart

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