Regierungsrat weist Beschwerde ab
Die kommunale Abstimmung vom kommenden Sonntag ist rechtens: Der Regierungsrat hat die eingereichte Stimmrechtsbeschwerde zum Projekt Spychermatte vollumfänglich abgelehnt, wie der Wikoner Gemeinderat mitteilt.
Gegen die kommunale Abstimmung vom 21. Mai zu den drei Vorlagen im Zusammenhang mit dem Projekt «Spychermatte» wurde von 13 Personen eine Stimmrechtsbeschwerde beim Regierungsrat eingereicht. Dem Gemeinderat wurde unter anderem vorgeworfen, unausgewogen und polemisch zu informieren, wichtige Dokumente nicht offen zu legen und Stimmen, die gegen das Projekt sprechen, zu unterschlagen (der WB berichtete). Die Beschwerdeführenden forderten deshalb, dass die Abstimmung vom 21. Mai 2017 zu verschieben sei.
In seinem acht Seiten umfassenden Urteil prüfte der Regierungsrat jeden genannten Beschwerdegrund und bestätigte keines der genannten Argumente, schreibt der Gemeinderat in seiner am Dienstag versandten Medienmitteilung. Zusammenfassend halte der Regierungsrat fest, «dass es keine Anzeichen dafür gibt, dass die Botschaft nicht ausreichend objektiv und sachlich wäre. Gegenargumenten wurde genügend Platz eingeräumt.» Für den Vorwurf, dass die Information an die Stimmberechtigten falsch war und wichtige Gegenargumente unterschlagen worden seien, fand der Regierungsrat laut Medienmitteilung keine Anhaltspunkte. «Die Stimmrechtsbeschwerde wurde daher in sämtlichen Punkten vollumfänglich abgelehnt», schreibt der Gemeinderat
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Wie soll der Regierungsrat auch anders entschieden. Er unterstützt ja das Projekt.