Gewässerraum muss doch ausgeschieden werden

Der Gemeinderat hat auf die Ausscheidung von Gewässerräumen beim Wauwilermoos verzichtet, der Regierungsrat dieses Vorgehen genehmigt. Nun pfeift das Kantonsgericht die beiden zurück.

Die nationale Gewässerschutzgesetzgebung gibt vor, dass Gemeinden entlang von Gewässern Schutzräume ausscheiden müssen. Diese Korridore, die von der Landwirtschaft nur noch extensiv genutzt werden können, bergen in vielen Gemeinden Konfliktpotenzial. So auch im Wauwilermoos …

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