Fünf Jahre Haft für "Reider Feuerteufel“

Am letzten Montag verurteilte das Luzerner Kriminalgericht jenen Mann zu fünf Jahren Haft und 12 Jahren Landesverweis, der bei seiner Festnahme im Sommer 2019 als „Feuerteufel von Reiden“ Schlagzeilen schrieb.

 

Im Jahr 2012 legte der Mann Feuer im Migrolino Reiden. Foto Luzerner Polizei
Stefan Bossart

Der Spitzname kommt nicht von ungefähr. Auf das Konto des heute 38-jährigen Ostdeutschen gehen zwischen 2012 und 2018 insgesamt sechs Bränd in Reiden und Umgebung. Zündete er Mitte Oktober 2012 das Reider Migrolino an, setzte unter anderem im Jahr 2018 auf einem Firmengelände an der Werkstrasse sowohl einen Pneubagger einen Radbagger als auch ein Drehbohrgerät in Brand. Insgesamt verursachte er auf seinen Zeuseltouren Sachschäden, Miet- und Ertragsausfälle von über 1,8 Millionen Franken. 

Dickes Sündenregister

Die gelegten Feuer waren neben zusätzlichen Sachbeschädigungen insbesondere an Autos jedoch nicht die einzigen Delikte, für die sich der 38-Jährige am Montag vor dem Luzerner Kriminalgericht verantworten musste. Hinzu kam der Tatbestand der versuchten schweren Körperverletzung. Der bereits vorbestrafte Mann schlug 2018 am Bahnhof Reiden mit einer zerbrochenen Schnapsflasche gegen den Kopf eines Mannes, traktierte den am Boden liegenden mit Tritten gegen Brust und Gesicht. Das Opfer erlitt dabei eine Nasenfraktur und Hämatome im Gesicht. Sich und andere in Gefahr brachte der Beschuldigte bei einer Raserfahrt. Mit 2,4 Promille und massiv übersetzter Geschwindigkeit (Innerorts bis mindestens 102 km/h zu schnell, ausserorts bis 72 km/h)  baute er in Dagmersellen 2018 einen Selbstunfall. Das Auto erlitt einen Totalschaden, er selbst wurde wie durch ein Wunder nur leicht verletzt. Als Motive für seine laut eigenen Aussagen ausschliesslich unter Alkohol­einfluss begangenen Taten gab der Angeklagte Wut, Rache und Kränkungen an, wie die «Luzerner Zeitung» in ihrem Bericht vom Dienstag schrieb. Ein forensisch-psychiatrisches Gutachten diagnostiziert dem heute cleanen Beschuldigten denn auch eine emotionale instabile Persönlichkeitsstörung und eine schwere Alkoholabhängigkeit. 

Schuldig in sämtlichen Punkten

Da der im Sommer 2019 festgenommene Beschuldigte sämtliche Taten gestand und die beantragten Sanktionen akzeptierte, fand der Prozess im abgekürzten Verfahren statt. Das Luzerner Kriminalgericht sprach ihn der versuchten schweren Körperverletzung, mehrfachen und versuchten Brandstiftung sowie mehrfachen Sachbeschädgung in allen Punkten schuldig. Die Richter attestierten ihm aber ein korperatives Verhalten während dem Strafverfahren, gute Fortschritte bei der angeordneten ambulanten Therapie und eine gute Eingliederung in den Gefängnisalltag. Dies nachdem der Mann im November 2019 im Grosshof in Kriens den vorzeitigen Strafvollzug antrat und nun eine Verlegung nach Deutschland beantragen will. Insgesamt verurteilten ihn die Richter zu fünf Jahren Gefängnis und danach zu einem Landesverweis von 12 Jahren. Zudem muss er die Verfahrens- und Prozesskosten tragen, kommen bereits anerkannte (teilweise dem Grundsatz nach) zivilrechtliche Forderungen der geschädigten Privatkläger über mindestens 80 000 Franken auf ihn zu.

Stefan Bossart

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