Stimmrechtsbeschwerde

Das Budget wurde mit wenigen Gegenstimmen angenommen: Beim Amt für Gemeinden ging nach der Gemeindeversammlung trotzdem eine Stimmrechtsbeschwerde ein.

Stefan Bossart

«Ich sehe beinahe in sämtlichen Aufgabenbereichen Einsparpotenzial», dies sagte eine Votantin an der Reider Budgetgemeindeversammlung vom 5. Dezember. Sie  stellte den Antrag, die Vorlage zu genehmigen, gleichzeitig aber den Gemeinderat zu verpflichten, das Gesamtbudget von 43,95 Millionen Franken um zwei Prozent zu kürzen. Ein Antrag, den sie nach der Rechtsmittelbelehrung durch Gemeindeschreiberin Margrit Bucher wieder zurückzog. Diese stellte klar: «Eine generelle Kürzung des Globalbudgets kommt dessen Rückweisung gleich, weil mit dem neuen Budget gleichzeitig die Leistungen definiert werden, welche die Gemeinde erbringt. Es ist jedoch möglich, Anträge zur Streichung einzelner Leistungen zu beantragen.» 

Ob dies wirklich so ist? Zwei Versammlungsteilnehmerinnen reichten beim Amt für Gemeinden eine gemeinsame Stimmrechtsbeschwerde mit dieser Frage ein, wie auf der Webseite der IG Reiden nachzulesen ist. Gemeindepräsident Hans Kunz bestätigte diese Beschwerde und hält fest: «Sich mit einem Anliegen an den Kanton zu wenden, ist das gute Recht jedes Stimmberechtigten.» Das Verfahren nehme nun seinen Lauf, bei dem sich der Gemeinderat in einem ersten Schritt gegenüber dem Kanton zur Sachlage äussern muss. «Aufgrund der Rechtsauskünfte vom Amt für Gemeinden im Vorfeld der Versammlung ist der Gemeinderat überzeugt, richtig gehandelt zu haben», so Kunz und fügt an: «Die Beschwerde hat keine aufschiebende Wirkung.» Das heisst: Reiden fällt trotz der noch ungeklärter Rechtsfrage nicht in den budgetlosen Zustand.

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