Controllingkommission rügt Gemeinderat
Die im letzten Herbst abgetretenen Gemeinderäte hatten Anrecht auf eine Abgangsentschädigung von 500 Franken pro Amtsjahr. Dies hält die Controllingkommission in ihrem Abschlussbericht fest. Eine kräftige Rüge erhält dafür der heute amtierende Gemeinderat.
Ein Theater um Nichts. Diese vier Worte sind die saloppe Zusammenfassung eines vierseitigen Berichts, den die Controllingkommission zuhanden des Gemeinderats geschrieben hat. Von ihm erhielt die Kommission den Auftrag zu überprüfen, ob die Abgangsentschädigung von 500 Franken pro Amtsjahr für die auf Anfang September 2016 zurückgetretenen Ratsmitglieder Hans Luternauer, Hubert Käch und Bernhard Achermann rechtens waren. Dies nachdem der Rat einem Antrag zweier Bürger entsprach. Sie verlangten an der Dezember-Gemeindeversammlung eine lückenlose Aufklärung der getätigten Abgangsentschädigungen. Bereits zu diesem Zeitpunkt sei der amtierende Gemeinderat im Bilde gewesen, dass diese Zahlungen mit einem Gemeinderatsbeschluss vom 30. August 1996 rechtens seien, schreibt die Controllingkommission.
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