Beschuldigter fordert Klinik-Entlassung nach Tötung in St. Urban

Der Mann, der 2017 in der psychiatrischen Klinik in St. Urban Wahn einen Zimmernachbarn erschlagen hat, will sofort oder spätestens bis Ende Jahr aus der geschlossenen Anstalt entlassen werden. Ein Gutachter attestierte ihm zwar einen guten Therapieverlauf, erachtet aber eine ambulante Massnahme als verfrüht.

Stefan Bossart

Das Luzerner Kriminalgericht hatte geurteilt, der heute 37-jährige Beschuldigte habe eine vorsätzliche Tötung begangen. Er sei zwar schuldunfähig, müsse aber eine stationäre Massnahme ertragen. Dagegen wehrte sich der Mann am Dienstag vor der zweiten Instanz, dem Kantonsgericht.

Den Tatverlauf schilderte der gelernte Kranführer unverändert. Er sei an jenem Abend im April 2017 "hochpsychotisch" in die psychiatrische Klinik in St. Urban eingeliefert worden. Nach der Aufnahme wurde er in einem Doppelzimmer untergebracht, wo bereits ein 85-jähriger Patient schlief. Als dieser anfing, laut zu schnarchen, habe er Todesangst verspürt, sagte der Beschuldigte. Stimmen hätten ihm gesagt, dort liege der Satan, wenn der aufstehe, sei es aus mit ihm.

"Ab sofort bereit"

Der ehemalige Kickboxer schlug den Mann mit Fäusten und Fuss zu Tode. Er bezeichnete dies als Notwehr. In diesem Moment habe er die Realität nicht anders wahrnehmen können, es sei tragisch. Seit drei Jahren befindet sich der Beschuldigte in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik. Er und sein Verteidiger hatten bereits vor Kriminalgericht einen Wechsel zu einer ambulanten Massnahme angestrebt. Dieses Ziel verfolgten sie auch in der Berufungsverhandlung. Er wäre ab sofort bereit für eine ambulante Massnahme, sagte der Beschuldigte. Er sei sich bewusst, dass er gegen die paranoide Schizophrenie ein Leben lang Medikamente nehmen müsse.

Vorbereitung nötig

Wenn er die Klinik verlassen könnte, würde er halbtags als Logistiker arbeiten, halbtags zu den Kindern schauen und einmal pro Woche zum Psychiater gehen, sagte der dreifache Familienvater. Er sei sehr zufrieden mit dem, was er durch die Therapie erreicht habe. Bis jetzt sind dem Mann nur begleitete Freigänge ausserhalb der Klinik erlaubt. Ein Gutachter des Gerichts riet von einer sofortigen Entlassung aus der geschlossenen Anstalt ab. Er attestierte dem Mann zwar einen sehr guten Therapieverlauf. Die Behandlung sei erfolgreich, der Verlauf günstig. "Er ist nicht jemand, der grundsätzlich gewaltbereit ist", sagte der Gutachter. Eine sofortige Entlassung könnte ihn aber "plötzlich belasten". Man solle dem Mann nun rasch weitere Lockerungen im Vollzug zugestehen, erklärte der Gutachter. Diese müssten aber zuerst erprobt werden. Ein Wechsel in eine ambulante Behandlung brauche Vorbereitung.

Schwere Vorwürfe an die Klinik-Verantwortlichen

Vom Richter nach einem Zeithorizont für die Entlassung gefragt, antwortete der Gutachter, in einem Jahr sei ein externe geschützte Arbeitsstelle denkbar, er sollte aber mindestens noch zwei Jahre im geschlossenen Setting verbleiben. Dagegen wehrte sich der Verteidiger. Er verlangte eine ambulante therapeutische Massnahme oder aber, dass die stationäre Massnahme bis längstens Ende 2021 befristet werde. Er verwies auf den sehr guten Therapieverlauf. Sein Mandant könne Frühwarnzeichen erkennen. Überdies belegten Studien, dass die Rückfallgefahr nach Tötungsdelikten bei Schizophrenen äusserst gering sei. Es sei nicht zumutbar, den Mann weiterhin stationär und weggeschlossen von seiner Familie leben zu lassen.

Der Verteidiger kritisierte die Vorinstanz, die sich nicht mit anderen Massnahmen habe auseinandersetzen wollen. Er forderte ein neues Gutachten einer bisher noch nicht involvierten Fachperson und beschuldigte die Verantwortlichen der Klinik St. Urban schwer. Das Fehlverhalten der Klinik habe seinen Mandanten erst zum Straftäter werden lassen, erklärte der Verteidiger. Er bemängelte unter anderem die fehlende medikamentöse Behandlung beim Eintritt. Am Montag war bekannt geworden, dass die Luzerner Staatsanwaltschaft den damals diensthabenden Arzt wegen fahrlässiger Tötung anklagt.

Staatsanwalt hält an seinen Forderungen fest

Weiter forderte der Verteidiger einen Freispruch vom Vorwurf des Tötungsvorsatzes, denn sein Mandant habe das Opfer gar nicht als Menschen, sondern als Teufel wahrgenommen. Der Staatsanwalt hielt dagegen. Auch ein Schuldunfähiger könne vorsätzlich handeln, die Tötung also in Kauf nehmen. Dafür spreche das Tatvorgehen. So habe der Beschuldigte offenbar das Opfer vor den Schlägen aufgefordert, weiterzuschlafen. Der Staatsanwalt hielt an der Forderung einer stationären Massnahme fest. Diese sei weiterhin notwendig, um die Legalprognose zu verbessern. Der Eingriff in die Persönlichkeitsrechte sei verhältnismässig. Das Urteil wird zu einem späteren Zeitpunkt schriftlich zugestellt. sda.

 

Plain text

  • Keine HTML-Tags erlaubt.
  • HTML - Zeilenumbrüche und Absätze werden automatisch erzeugt.
  • Web page addresses and email addresses turn into links automatically.