Zimmernachbarn im Wahn erschlagen: Beschuldigter bleibt in Klinik

Der Mann, der im April 2017 in der psychiatrischen Klinik St. Urban im Wahn seinen Zimmernachbarn erschlug, muss in der Klinik bleiben: Das entschied das Luzerner Kriminalgericht im heute Dienstag erfolgten Prozess und hat eine ambulante Massnahme abgelehnt. Der Verteidiger kritisierte die Psychiatrie-Verantwortlichen.

Das Gericht taxierte die Tat in seinem Urteil vom Dienstag als vorsätzliche Tötung, so wie es der Staatsanwalt gefordert hatte. Einigkeit herrschte auf allen Seiten darüber, dass der 36-jährige Beschuldigte schuldunfähig und nicht strafbar ist.

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