Neue Regelung im neuen Musikschuljahr

Die Luzerner Musiklehrpersonen unterstehen ab diesem Schuljahr infolge der AFR 18 neu dem kantonalen Personalrecht. Die Änderungen geben Anlass zu Diskussionen – insbesondere in Gemeinden nahe der Kantonsgrenze.

Das am 1. Januar dieses Jahres in Kraft getretene kantonale Gesetz über die Aufgaben- und Finanzreform 18 (AFR 18) hat ab dem neuen Schuljahr Konsequenzen für die Musikschulen. Neu gilt für die Instrumentallehrpersonen das kantonale Personalrecht.

Weiterlesen? Werden Sie jetzt «Böttu» Abonnent!