Das aktuelle WB-Gspröch

Kanton Luzern verzichtet auf verspäteten Wolfsalarm

Der Kanton Luzern hat seinen Wolfsalarm angepasst. Neu erhalten Nutztierhalter nur noch eine SMS, wenn dies zeitnah zu einem Riss möglich ist. Zudem werden sämtliche gesicherten Beweise für eine Wolfspräsenz online veröffentlicht.

Im Kanton Luzern sind aktuell zwei Wölfe unterwegs. Foto Keystone
 

Kantonsrätin Barbara Lang (SVP, Hellbühl) hatte im vergangenen September ein Postulat eingereicht. Darin kritisierte sie die Praxis der SMS-Alarmierung im Kanton Luzern als zu langsam und forderte die Regierung auf, den Kreis der Adressaten des Wolfsalarms zu überprüfen. In einen Fall seien die Nutztierhalter erst über zwei Wochen nach einem Riss alarmiert worden.

Der Luzerner Regierungsrat hält in seiner am Dienstag veröffentlichten Antwort auf den Vorstoss fest, im besagten Falle habe der Nachweis des Wolfes lange gedauert. Die SMS habe denn auch dazu dienen sollen, die Interessierten auf den neusten Kenntnisstand zu bringen.

Man habe mittlerweile den SMS-Alarm angepasst. Dieser werde nur noch abgesetzt, wenn dies zeitnah zu einem Wolfsnachweis möglich sei. Denn jede abgesetzte Meldung koste rund 60 bis 70 Franken. Sie sei aber überaus direkt, praxistauglich, kostengünstig und unbürokratisch.

"Wolfs-Karte" im Internet
Angeschrieben werden nur Tierhalterinnen und -halter im Kanton Luzern, die sich für den Dienst angemeldet haben. Alle anderen Interessierten finden die Informationen auf einer neuen Übersichtsdarstellung im Internet. Diese hält auf drei Jahre zurück sämtliche Risse, Nachweise und gesicherten Beobachtungen zur Wolfspräsenz fest.

Der Kanton habe damit gehandelt, das Postulat sei wegen Erfüllung abzuschreiben, hält der Regierungsrat fest. Er äusserte sich am Dienstag auch zu Anfragen zum Wolf. So schreibt er etwa, dass aktuell die zwei männlichen Einzelwölfe M299 und M76 ihr Streifgebiet ganz oder teilweise im Kanton Luzern hätten.

Die Regierung stehe der Koexistenz von Wolf und Alpbewirtschaftung grundsätzlich positiv gegenüber, sei sich aber der Probleme bewusst. Beides habe seine Existenzberechtigung. Dafür brauche es Artenschutz, bei Bedarf Regulierung der Grossraubtiere und Unterstützung für die Alpwirtschaft.

Gänsegeier als neuer Gast
Ein "ganz neues Phänomen" sei zudem die Präsenz des Gänsegeiers als Wandervögel in den Sommermonaten im Kanton Luzern. Dieser war nach seiner Ausrottung in Frankreich wieder angesiedelt worden und kommt nun auch in die Schweiz.

Im Alpsommer 2022 verwerteten Gänsegeier erstmals Tierkadaver. Dies erschwerte oder verunmöglichte damit den Nachweis, dass ein Wolf die Tiere gerissen hat. Die betroffenen Tierhalter seien kulant entschädigt worden. Anders als der Wolf schlage der Gänsegeier aber keine Beute sondern fresse nur Aas. (sda)

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