Kantonsgericht heisst Beschwerden gegen Finanzausgleich 2020 gut

Das Luzerner Kantonsgericht hat die Beschwerden der Stadt Luzern sowie der Gemeinden Dierikon, Eich, Meggen und Schenkon gegen den Finanzausgleich 2020 gutgeheissen. Gemäss dem am Montag veröffentlichten Urteil hatte das Finanzdepartement ein Gesetz angewendet, das noch nicht in Kraft war.

Das Finanzdepartement des Kantons Luzern hatte im Juni 2019 die Finanzausgleichszahlungen für 2020 festgelegt. Grundlage der Verfügung war das kantonale Gesetz über den Finanzausgleich und die entsprechende Verordnung gewesen, beide in der Fassung vom 1. Januar 2020.

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